Donnerstag, 16. April 2009

Yachtcharter

Als Yachtcharter bezeichnet man das Überlassen von Segel- oder Motoryachten für einen bestimmten Zeitraum. Der Schiffseigner vermietet seine Yacht gegen eine Chartergebühr, die in der Regel vor der Reise entrichtet werden muss. Es wird ein Chartervertrag abgeschlossen, der Verpflichtungen des Vercharterers und Charterers regelt.

Bareboat-Yachtcharter (auch: Bareboat-Charter) nennt man die Vermietung einer Segel- oder Motoryacht ohne Skipper.

Für eine unerfahrene Crew ist es ratsam, die Yacht mit einem erfahrenen Skipper zu chartern. Entsprechend versteht man unter Kabinencharter bzw. Kojencharter die Vermietung einer Kabine (engl.: State-Room-Charter) bzw. Koje an Bord eins Schiffes, das von einem Skipper und ggf. von einer festen Besatzung (Crew i.e.S.) geführt wird, was im deutschen Sprachraum auch als "Mitsegeln" verstanden wird.

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